DIVID Cockpit

Ratgeber · EWKFondsG

Einwegkunststoffabgabe: zuerst die Kategorie, dann das Kilogramm

Die Einwegkunststoffabgabe ist eine Sonderabgabe, die Hersteller jährlich entrichten (§ 12 EWKFondsG). Das Umweltbundesamt setzt sie per Abgabebescheid fest. Die Formel steht in § 13 Abs. 1: gemeldete Masse der erstmals bereitgestellten Produkte je Art, multipliziert mit dem Abgabesatz dieser Art.

Die Abgabesätze legt die Einwegkunststofffondsverordnung fest — in Euro pro Kilogramm, nicht pro Stück.

Die Abgabesätze nach § 2 EWKFondsV

Wortlaut der Verordnung, Euro je Kilogramm:

  • Lebensmittelbehälter: 0,177 €/kg
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 €/kg
  • nicht bepfandete Getränkebehälter: 0,181 €/kg
  • bepfandete Getränkebehälter: 0,001 €/kg
  • Getränkebecher: 1,236 €/kg
  • leichte Kunststofftragetaschen: 3,801 €/kg
  • Feuchttücher: 0,061 €/kg
  • Luftballons: 4,340 €/kg
  • Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte: 8,972 €/kg

Rechenweg an einem Beispiel

Angenommen, ein Betrieb hat im Vorjahr 800 kg Lebensmittelbehälter und 150 kg Getränkebecher erstmals in Verkehr gebracht. Dann ergeben sich 800 × 0,177 € = 141,60 € und 150 × 1,236 € = 185,40 €, zusammen 327,00 €. Das Beispiel zeigt nur die Formel des § 13 Abs. 1 — die tatsächliche Abgabe hängt von der richtigen Zuordnung jedes Artikels ab.

Genau dort liegt das Risiko: Derselbe Artikel kostet je nach Kategorie ein Vielfaches. Ein Kilogramm Getränkebecher ist rund siebenmal so teuer wie ein Kilogramm Lebensmittelbehälter.

Fälligkeit und Säumnis

Die Abgabe wird einen Monat nach Zugang des Bescheids fällig, sofern er keinen anderen Termin nennt (§ 13 Abs. 3). Bei Verzug von mehr als drei Werktagen fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des auf volle 50 € abgerundeten Rückstands an, sofern dieser 50 € übersteigt (§ 13 Abs. 4). Ein Widerspruch gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung (§ 13 Abs. 5).

Die Sätze werden mindestens alle drei Jahre überprüft (§ 14 Abs. 3 EWKFondsG). Für Feuerwerkskörper ist der Satz bis zum 31. Dezember 2026 festzulegen (§ 14 Abs. 1 Satz 3).

Häufige Fragen

Wie wird die Einwegkunststoffabgabe berechnet?
Gemeldete Masse je Produktart in Kilogramm × Abgabesatz dieser Produktart nach § 2 EWKFondsV (§ 13 Abs. 1 EWKFondsG). Die Summe setzt das UBA per Abgabebescheid fest.
Ist der Punktewert mein Abgabesatz?
Nein. Der Punktewert nach § 20 EWKFondsG betrifft die Auszahlungen an Kommunen. Hersteller zahlen den Abgabesatz nach § 2 EWKFondsV.

Kostenloser Anlage-1-Check — unverbindlich, ohne automatischen DIVID-Versand.

Zum Anlage-1-Check

Quellen

Stand: 30. September 2026. Keine Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Prüfer.

Alle Ratgeber-Artikel