Ratgeber · EWKFondsG
Abgabesatz, Punkte, Punktewert: drei Zahlen, die nicht dasselbe meinen
Der Einwegkunststofffonds hat zwei Seiten: Hersteller zahlen ein, Kommunen und andere Anspruchsberechtigte bekommen Kosten für Sammlung, Reinigung und Sensibilisierung erstattet. Die drei Begriffe gehören zu verschiedenen Seiten.
Die drei Begriffe
- Abgabesatz — § 2 EWKFondsV, in Euro pro Kilogramm je Produktart. Das zahlt der Hersteller, z. B. 0,177 €/kg für Lebensmittelbehälter.
- Punkte — § 3 EWKFondsV, für Leistungen der Anspruchsberechtigten, z. B. 10,0 Punkte je Kilometer Reinigungsstrecke innerorts oder 31,5 Punkte je Tonne entsorgten Abfalls.
- Punktewert — § 20 EWKFondsG, der Quotient aus Gesamtauszahlungsbetrag und Gesamtpunktzahl. Das UBA gibt ihn jährlich bis zum 30. September bekannt.
Was das für Hersteller bedeutet
Für Ihre Abgabe zählt nur der Abgabesatz. Der Punktewert beeinflusst, wie viel Geld aus dem Fonds an Kommunen fließt — nicht, wie viel Sie zahlen. Wer nach dem „Punktwert pro Kilogramm“ sucht, meint in aller Regel den Abgabesatz.
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Zum Anlage-1-CheckStand: 30. September 2026. Keine Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Prüfer.
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