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Ratgeber · EWKFondsG

Anlage 1 EWKFondsG: neun Produktarten, eine richtige Zeile in DIVID

Anlage 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes legt fest, welche Einwegkunststoffprodukte unter Registrierung, Meldung und Abgabe fallen. Einwegkunststoffprodukt ist ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehendes Produkt, das nicht für mehrere Produktkreisläufe konzipiert ist (§ 3 Nr. 1). Auch eine Kunststoffbeschichtung kann also genügen.

Die neun Produktarten

  • Nr. 1 Lebensmittelbehälter — Boxen mit oder ohne Deckel für Lebensmittel, die unmittelbar, in der Regel aus dem Behältnis und ohne weitere Zubereitung verzehrt werden
  • Nr. 2 Tüten und Folienverpackungen aus flexiblem Material (z. B. Wrappers) mit Lebensmittelinhalt zum unmittelbaren Verzehr
  • Nr. 3 Getränkebehälter bis 3 Liter einschließlich Verschlüssen und Deckeln — nicht Behälter aus Glas oder Metall, deren Kunststoffanteil nur Verschluss, Etikett oder Umhüllung ist
  • Nr. 4 Getränkebecher einschließlich Verschlüssen und Deckeln
  • Nr. 5 leichte Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern Wandstärke, die in der Verkaufsstelle angeboten werden
  • Nr. 6 Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege
  • Nr. 7 Luftballons — ausgenommen für industrielle oder gewerbliche Zwecke, die nicht an Verbraucher gehen
  • Nr. 8 Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter für Tabakprodukte
  • Nr. 9 Feuerwerkskörper im Sinne des Sprengstoffgesetzes

Die häufigsten Verwechslungen

Lebensmittelbehälter oder Folienverpackung: Anlage 1 Nr. 1 schließt Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt ausdrücklich aus — die gehören zu Nr. 2. Entscheidend ist, ob der Inhalt in einer formstabilen Box steckt oder in flexibler Umhüllung.

Getränkebecher oder Getränkebehälter: Ein Coffee-to-go-Becher ist Nr. 4, eine Einwegflasche Nr. 3. Der Unterschied kostet Geld: 1,236 €/kg gegenüber 0,181 €/kg (§ 2 EWKFondsV).

Teller fallen nicht unter Nr. 1 — sie sind in der Definition der Lebensmittelbehälter ausdrücklich ausgenommen.

Verbindlich ist nur das UBA

Bei Zweifeln stellt das Umweltbundesamt auf Antrag fest, ob ein Produkt ein Einwegkunststoffprodukt ist und welcher Produktart es zuzuordnen ist (§ 22 Abs. 1 EWKFondsG). Der Anlage-1-Check auf dieser Seite liefert eine regelbasierte Einschätzung mit Fundstelle — keine verbindliche Einordnung.

Häufige Fragen

Wie viele Produktarten umfasst Anlage 1 EWKFondsG?
Neun: Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebehälter, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte mit Filtern sowie Feuerwerkskörper.
Fällt eine Pappschale mit Kunststoffbeschichtung unter das EWKFondsG?
Sie kann darunter fallen, weil schon ein teilweise aus Kunststoff bestehendes Produkt ein Einwegkunststoffprodukt ist (§ 3 Nr. 1 EWKFondsG). Verbindlich klärt das nur das UBA nach § 22.

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Quellen

Stand: 30. September 2026. Keine Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Prüfer.

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