DIVID Cockpit

Ratgeber · EWKFondsG

Wer „Hersteller“ ist, trägt Registrierung, Meldung und Abgabe

Das EWKFondsG knüpft alle Pflichten an den „Hersteller“. Der Begriff ist weiter als im Alltag: Hersteller ist, wer als Produzent, Befüller, Verkäufer oder Importeur Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 in Deutschland gewerbsmäßig erstmals auf dem Markt bereitstellt — unabhängig von der Verkaufsmethode (§ 3 Nr. 3 Buchstabe a).

Ebenfalls Hersteller ist, wer im Ausland sitzt und solche Produkte per Fernabsatz unmittelbar an Haushalte oder andere Nutzer in Deutschland verkauft (§ 3 Nr. 3 Buchstabe b).

Typische Konstellationen

Befüller: Ein Imbiss- oder Feinkostbetrieb, der Salat in Einwegschalen füllt und verkauft, stellt die befüllte Schale erstmals bereit — er kann damit Hersteller sein, obwohl er die Schale nur zugekauft hat.

Importeur: Wer Einwegbecher aus dem Ausland einführt und in Deutschland abgibt, ist der erste, der sie hier bereitstellt.

Händler im Inland: Wer registrierte Ware eines deutschen Herstellers weiterverkauft, stellt sie nicht erstmals bereit.

Im Zweifel stellt das UBA auf Antrag fest, ob jemand Hersteller ist (§ 22 Abs. 1 Nr. 3) — nicht ein Forenbeitrag und nicht der Lieferant.

Die Pflichten in der Reihenfolge

  • Registrieren vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 7)
  • Mengen je Produktart über das Jahr in Kilogramm erfassen
  • bis 15. Mai des Folgejahres melden (§ 11 Abs. 1)
  • ab 100 kg: Meldung prüfen und bestätigen lassen (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4)
  • Einwegkunststoffabgabe nach Bescheid zahlen (§§ 12, 13)

Häufige Fragen

Bin ich Hersteller, wenn ich Einwegverpackungen nur zukaufe und befülle?
Das kann sein. Das Gesetz nennt den Befüller ausdrücklich als möglichen Hersteller, wenn er das befüllte Produkt erstmals in Deutschland bereitstellt (§ 3 Nr. 3 EWKFondsG). Verbindlich entscheidet das UBA nach § 22.

Kostenloser Anlage-1-Check — unverbindlich, ohne automatischen DIVID-Versand.

Zum Anlage-1-Check

Quellen

Stand: 30. September 2026. Keine Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Prüfer.

Alle Ratgeber-Artikel