DIVID Cockpit

Ratgeber · EWKFondsG

Vor dem 15. Mai: acht Schritte, keiner ist „ein Klick“

Die Meldung selbst ist in DIVID schnell eingetragen. Die Arbeit steckt davor: in der Frage, welche Artikel überhaupt unter Anlage 1 fallen und wie viele Kilogramm es je Produktart waren.

  1. DIVID-Registrierung prüfen und Stammdaten aktualisieren (§ 7 EWKFondsG).
  2. Ausländische Hersteller: Bevollmächtigten beauftragen und beim UBA benennen (§ 10 EWKFondsG).
  3. Artikelliste erstellen: was fällt unter Anlage 1, was nicht.
  4. Pro Artikel die Produktart nach Anlage 1 bestimmen — nach dem Gesetzeswortlaut, nicht nach Bauchgefühl.
  5. Jahresmenge in Kilogramm erfassen, nicht nur die Stückzahl.
  6. Ab 100 kg: Prüfer früh anfragen (qualifizierte elektronische Signatur, § 11 Abs. 1 Satz 2).
  7. Unter 100 kg: trotzdem Belege aufbewahren — das UBA kann Unterlagen anfordern (§ 11 Abs. 3).
  8. Eintrag in DIVID durch Sie oder Ihren Bevollmächtigten bis zum 15. Mai.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

  • Einkaufs- und Verkaufsdaten des Vorjahres je Artikel
  • Artikelgewichte (Datenblatt des Lieferanten oder eigene Wägung)
  • Begründung der Zuordnung zur Produktart
  • bei Prüfpflicht: Prüfbericht und signierte Bestätigung

Kostenloser Anlage-1-Check — unverbindlich, ohne automatischen DIVID-Versand.

Zum Anlage-1-Check

Quellen

Stand: 30. September 2026. Keine Rechtsberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Prüfer.

Alle Ratgeber-Artikel